Weisenheim am Sand ist sowohl bezüglich der Fläche als auch von der Einwohnerzahl her die größte Gemeinde innerhalb der Verbandsgemeinde. Sie gehört der Verbandsgemeinde Freinsheim an (ebenso wie das nicht mit ihr zu verwechselnde Weisenheim am Berg)
Bundesland
Landkreis
Einwohner
4325 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67256
Vorwahl
06353
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Weisenheim am Sand, Hauptstraße 21, 67281 Weisenheim am Sand
2. Verbandsgemeinde Freinsheim, Kirchstraße 1, 67251 Freinsheim
3. Landkreis Bad Dürkheim, Am Gärtel 2, 67098 Bad Dürkheim
Gemeinde Weisenheim am Sand – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.